Kostenübernahme für private Kassen und Selbstzahler
1. Sie sind privat / Beihilfe versichert
Im Regelfall übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Sie sollten dennoch in jedem Fall im Vorfeld die Voraussetzugen zur Kostenübernahme klären. Meist genügt ein Anruf bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse mit Hilfe dieser Fragen:
- Ist Psychotherapie im Leistungsumfang meiner Krankenversicherung enthalten? Anzahl der übernommenen Therapiestunden, Kosten, sonstige Begrenzungen/Einschränkungen?
- Sind zur Beantragung der Psychotherapie besondere Unterlagen einzureichen? Zum Beispiel ein spezielles Formular, oder ein Antrag durch die Psychotherapeutin?
2. Sie wollen die Therapie selbst bezahlen
Wenn Sie die Therapie selbst zahlen wollen, schließen wir vor Behandlungsbeginn einen schriftlichen Vertrag ab, der die Rahmenbedingungen der Psychotherapie festlegt.
3. Coaching und Supervision
Coaching und Supervision sind keine Kassenleistungen und können daher nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Um die genauen Preise und Modalitäten zu erfahren, kontaktieren Sie uns bitte per email oder Telefon.