Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte
1. Sie sind gesetzlich versichert und suchen einen Therapieplatz in Trier
Meine Therapieangebote in Trier können nicht über die Versichertenkarte abgerechnet werden.
Sie können einen Therapieplatz erhalten, indem Sie bei ihrer Krankenkasse erfragen, wie Sie am besten erfolgreich einen Antrag auf außervertragliche Kostenerstattung für Psychotherapie stellen und welche Unterlagen hierzu erforderlich sind.
Meist genügt ein Anruf bei Ihrem Sachbearbeiter mit Hilfe folgender Fragen:
- Muss ich einen fehlenden Therapieplatz nachweisen?
Hierzu kontaktieren Sie mehrere Therapeuten mit Kassenzulassung - Ihre Krankenkasse wird Ihnen mittteilen, wie viele - und notieren sich Name, Datum und die Wartezeit bis zur möglichen Therapieaufnahme.
Bitte beachten Sie, dass mit einem Erstgesprächstermin nicht zwangsläufig auch ein zeitnaher Therapiebeginn verbunden ist. Manchmal führt ein Erstgespräch nur zur Aufnahme auf eine Warteliste. - Brauche ich eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?
Falls Ihre Krankenkasse den Nachweis erwartet, dass ein Arzt die Aufnahme einer zeitnahen Psychotherapie befürwortet, benötigen Sie eine sogenannte "Dringlichkeitsbescheinigung", die Sie z.B. von Ihrem Hausarzt erhalten können.
2. Sie sind gesetzlich versichert und suchen einen Therapieplatz in Aachen
Für den Praxisstandort Aachen ist es als Kassensitz möglich, psychotherapeutische Leistungen direkt mit ihrer Versichertenkarte abzurechnen, wie Sie es von ihrem Arzt gewöhnt sind.
Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann.